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Ad-hoc-Kooperation

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Projektkooperation, Contractual Joint Venture; Formen vorübergehender Zusammenarbeit (Kooperation), die bevorzugt von Unternehmen der Investitionsgüterindustrie (v.a. Großanlagen) genutzt werden. Ad-hoc-Kooperationen enden mit dem Erreichen des vorgegebenen Projektziels; festere oder dauerhafte Organisationsstrukturen bilden sich kaum.

    Organisationsformen der Ad-hoc-Kooperation:
    (1) Konsortium: Jeder Partner trägt für seinen Beitrag zum Gesamtprojekt die Verantwortung;
    (2) Arbeitsgemeinschaft: Die einzelne Partnerfirma ist für die Realisation des Gesamtprojektes verantwortlich;
    (3) Projektgemeinschaft: Das Unternehmen mit der größten Erfahrung ist Hauptauftragnehmer und Systemführer, während den anderen Partnern die Rolle des Unterauftragnehmers bzw. Subunternehmers oder des Zulieferanten zukommt;
    (4) Zusammenarbeit mit einer vom Auftraggeber eingesetzten Institution (Consulting Engineering-Büro, GTZ, DEG, Exporthandels-Unternehmen etc.) bes. bei Projekten in Entwicklungsländern.

    Vgl. auch Exportgemeinschaft.

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