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Äquivalenztheorie
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Interessentheorie; theoretische Rechtfertigung der Besteuerung (Steuerrechtfertigungslehre) als eine Gegenleistung des Einzelnen für den Nutzen, den ihm staatliche Leistungen gewähren. Die Höhe der Steuer soll vom Umfang der vom Staat erbrachten Leistungen abhängen (Äquivalenzprinzip).
Vertreter: Locke, Montesquieu, Schlözer u.a.
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