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Agency-Kosten
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1. Begriff: I.w.S. sämtliche pekuniären und nichtpekuniären Kosten, die durch Interessenkonflikte im Rahmen einer Prinzipal-Agent-Beziehung (Agency-Theorie) entstehen. Agency-Kosten i.e.S. werden von M.C. Jensen und W.H. Meckling (1976) definiert als Summe der Überwachungs- und Bindungskosten zzgl. des Residualverlusts (Residual Loss). Überwachungskosten messen den Wert der Ressourcenaufwendungen des Prinzipals zur Überwachung des Agenten. Als Bindungskosten wird der Wert der Ressourcen bezeichnet, die ein Agent aufwendet, um ein bestimmtes vom Prinzipal unerwünschtes Verhalten glaubhaft auszuschließen. Beide Kategorien sind Bestandteil der Kosten zur Abfassung, Überwachung und Durchsetzung von Verträgen. Der Residualverlust reflektiert die Unmöglichkeit der Durchsetzung eines vollkommenen Vertrages. Er wird als monetäres Äquivalent der Wohlfahrtseinbuße definiert, die dem Prinzipal entsteht, wenn der Agent trotz Aufwendung von Überwachungs- und Bindungskosten nicht im besten Interesse des Prinzipals handelt, sondern zumindest teilweise ein abweichendes Ziel verfolgt.
2. Ursachen: Folgende Bedingungen müssen erfüllt sein, damit Agency-Kosten entstehen können: a) Ein Verzicht des Prinzipals auf einen Agenten ist nicht durchführbar (der Prinzipal kann sich z.B. nicht selbst unter Narkose operieren) oder kommt (z.B. wegen des Verzichts auf Spezialisierungsvorteile) nicht in Betracht (ärztliche Diagnose versus Selbstdiagnose).
b) Der Agent verfügt über bessere Informationen als der Prinzipal.
c) Eine vollständige Überwachung der Aktivitäten des Agenten ist nicht oder nur unter Aufwendung von Kosten möglich. - d) Die Interessen des Agenten sind nicht deckungsgleich mit denen des Prinzipals.
3. Abgrenzung: Agency-Kosten entstehen zu Beginn einer Vertragsbeziehung (ex ante) im Zuge eines umfassenden Interessenausgleiches zwischen vollständig rational handelnden Akteuren. Im Rahmen des Transaktionskostenansatzes wird dagegen von unvollständigen Verträgen eingeschränkt rational handelnder Individuen ausgegangen, die notwendigerweise Lücken aufweisen. Aus diesem Grund besteht (ex post) im Erfüllungsstadium der Beziehung weiterer Handlungsbedarf seitens der Vertragspartner. Im Gegensatz zu den Agency-Kosten beinhalten Transaktionskosten im Sinn von Williamson daher auch Ressourcenaufwendungen, die ex post im Rahmen einer Anpassung der Vertragsbeziehung an unvorhergesehene Ereignisse anfallen.
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