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Agrarbericht

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    nach § 4 des Landwirtschaftsgesetzes (LwG, in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 780-1, veröffentlichten bereinigten Fassung m.spät. Änd.) alle vier Jahre  von der Bundesregierung vorzulegender "Bericht über die Lage der Landwirtschaft". Der Bericht analysiert die Einkommensentwicklung und gibt beabsichtigte Maßnahmen zur Verbesserung der Einkommenssituation wieder.

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