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Agrarbericht

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    nach § 4 des Landwirtschaftsgesetzes (LwG, zul. geändert durch Art. 1 G v. 13.12.2007, BGBl. I 2936) alle vier Jahre - erstmals 2011 - von der Bundesregierung vorzulegender "Bericht über die Lage der Landwirtschaft". Der Bericht analysiert die Einkommensentwicklung und gibt beabsichtigte Maßnahmen zur Verbesserung der Einkommenssituation wieder.

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