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Akzeptverbindlichkeiten

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon
    Verpflichtungen aus der Annahme gezogener Wechsel (Bankakzept).

    Bei Kreditinstituten erfolgt der Ausweis auf der Passivseite der Bilanz innerhalb der Position „verbriefte Verbindlichkeiten” unter „eigene Akzepte und Solawechsel im Umlauf”.

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