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Akzeptverbindlichkeiten

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon
    Verpflichtungen aus der Annahme gezogener Wechsel (Bankakzept).

    Bei Kreditinstituten erfolgt der Ausweis auf der Passivseite der Bilanz innerhalb der Position „verbriefte Verbindlichkeiten” unter „eigene Akzepte und Solawechsel im Umlauf”, die Forderungen gegenüber Kreditnehmern aus Akzeptverträgen werden auf der Aktivseite bilanziert.

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