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akzessorische Sicherheiten
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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
unbedingt und dauernd mit dem Bestand einer Forderung verbundene Kreditsicherheiten (Sicherheit). Akzessorische Sicherheiten haben ein unselbstständiges Nebenrecht zum Gegenstand, das nur in Verbindung mit der zugrunde liegenden Forderung gilt. Zu den akzessorische Sicherheiten zählen: Bürgschaft, Pfandrecht und Hypothek.
Gegensatz: nicht akzessorische Sicherheiten.
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