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akzessorische Sicherheiten
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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
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unbedingt und dauernd mit dem Bestand einer Forderung verbundene Kreditsicherheiten (Sicherheit). Akzessorische Sicherheiten haben ein unselbstständiges Nebenrecht zum Gegenstand, das nur in Verbindung mit der zugrunde liegenden Forderung gilt. Im Gegensatz zu den nicht akzessorischen Sicherheiten kann die Übertragung von akzessorischen Sicherheiten nur durch Abtretung der zugrunde liegenden Forderung erfolgen. Zu den akzessorischen Sicherheiten zählen: Bürgschaft, Pfandrecht und Hypothek.
Gegensatz: nicht akzessorische (fiduziarische) Sicherheiten.
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