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Amtspflichtverletzung

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Verletzung der einem Amtsträger obliegenden Amtspflichten. Die Amtspflichtverletzung hat nicht nur dienstrechtliche Folgen (ggf. Maßnahmen nach dem Disziplinarrecht), sondern auch haftungsrechtliche Bedeutung.

    Vgl. auch Amtshaftung.

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