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Revision von Anfragen vom 25.02.2013 - 17:26

Anfragen

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    ein parlamentarisches Recht. Z.B. können die Mitglieder des Bundestags Anfragen an die Bundesregierung richten. Unterschieden werden Große Anfragen oder „Interpellationen”, Kleine Anfragen, mündliche Fragen und die Befragung. Einzelheiten über die unterschiedliche Behandlung regelt die Geschäftsordnung des  Bundestags ( vgl. § 75, §§ 100  GO-BT).

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