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Anschlussexport
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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
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1. Begriff: Exporteure bedienen sich zur teilweisen oder vollständigen Durchführung ihrer Exporte (Ausfuhr) der Exportorganisationen anderer Unternehmungen, ohne dass es dabei zur Errichtung von gemeinsamen Exportorganisationen kommen muss. Auch als Huckepack-Export (Piggy Back, Complementary Marketing) bezeichnet.
2. Grundformen:
(1) einseitiger Anschlussexport: Inländische Unternehmung bedient sich zum Export der Exportorganisationen eines anderen Unternehmens;
(2) wechselseitiger Anschlussexport: Gegenseitige Zurverfügungstellung der Vertriebsorganisationen zweier oder mehrerer Hersteller verschiedener Länder. Erfolg ist bes. bei sich ergänzenden Leistungsprogrammen zu erwarten.
Vgl. auch Exportgemeinschaft.
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