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arbeitergeleitete Unternehmung

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Unternehmung, die sich im (überwiegenden) Eigentum der Arbeiter befindet und Leistungen für Dritte gegen Entgelt erbringt. Die Anteile an der arbeitergeleitete Unternehmung können dabei handelbar sein. Zusätzlich zu den Arbeiter-Eigentümern können Lohn beziehende Arbeitnehmer angestellt sein. Im Unterschied zur kapitalistischen Unternehmung werden die Prinzipien der Partizipation, Demokratie und Egalität betont. Des Weiteren spielen genossenschaftliche Prinzipien eine Rolle, soweit es sich um Produktivkooperative handelt. Die Eigentumsverhältnisse haben Auswirkungen auf die Effizienz (Theorie der arbeitergeleiteten Unternehmung).

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