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Arbeitnehmer-Pauschbetrag
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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
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Von den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit (§ 19 EStG) abzuziehender Pauschbetrag in Höhe von 1.000 Euro (ab dem VZ 2011, davor 920 Euro), soweit nicht höhere Werbungskosten nachgewiesen werden können (§ 9a EStG). Der Arbeitnehmer-Pauschbetrag darf maximal bis zur Höhe der um den Versorgungsfreibetrag und eines Zuschlags zum Versorgungsfreibetrag geminderten Einnahmen angesetzt werden. Der Arbeitnehmer-Pauschbetrag ist in die Lohnsteuertabellen eingearbeitet.
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