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Arbeitskräftemobilität
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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
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1. Begriff: Potenzielle und faktische Beweglichkeit der Arbeitskräfte.
2. Der Grad der Arbeitskräftemobilität beeinflusst die allokative Effizienz der Arbeitsmärkte, bes. das Ausmaß der strukturellen Arbeitslosigkeit. Das zentrale Motiv aus Arbeitnehmersicht besteht in einer Verbesserung ihrer Chancen auf dem Arbeitsmarkt; Mobilität verursacht finanzielle und soziale Kosten. In sozialwissenschaftlicher Perspektive hängt sie wesentlich von rechtlich-institutionellen Bedingungen ab und ist von entscheidender Bedeutung für die tatsächliche Mobilität.
3. Inner- und zwischenbetriebliche Mobilität: Innerbetriebliche Mobilität im Sinne von vertikaler Mobilität erfolgt traditionell v.a. über Aufstiegsleitern bzw. -ketten, die den Wettbewerbsbedingungen des externen Marktes entzogen sind, und beginnt an bestimmten Einstiegsstellen (Ports of Entry); sie steigt (fällt) mit expandierenden (schrumpfenden) betrieblichen Arbeitsmärkten. Weiterbildungsmaßnahmen sind ein zentrales Instrument der individuellen Anpassung bzw. Etablierung innerbetrieblicher Arbeitsmärkte (Arbeitsmarkttheorien). Zwischenbetriebliche Mobilität im Sinne horizontaler Mobilität erfordert eine breite, überbetrieblich orientierte Ausbildung bzw. Qualifikation, die durch das System der „dualen“ beruflichen Bildung mit allgemein-überbetrieblichen und spezifisch-betrieblichen Anteilen erleichtert wird. Die Fluktuationsraten der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten sind - bei deutlichen sektoralen Unterschieden - im Zeitverlauf erstaunlich konstant geblieben. Neben langfristig stabilen Beschäftigungsverhältnissen bestehen instabile, u.a. in Form atypischer Beschäftigung.
4. Regionale Mobilität findet traditionell v.a. statt aus wirtschaftlich schwächeren Regionen (z.B. Ostfriesland) in prosperierende, wirtschaftsstarke Regionen (z.B. Bayerns oder Baden-Württembergs). Seit der dt. Vereinigung bestehen Wanderungsströme insbesondere zwischen alten und neuen Bundesländern; sie führten v.a. in den 1990er-Jahren zu einer spürbaren Nettoabwanderung von Arbeitskräften aus dem Osten, wobei deutliche Spannweiten zwischen den Bundesländern bestehen. Mobil sind v.a. jüngere Arbeitnehmer, betroffen sind sämtliche Qualifikationsstufen (Unqualifizierte, Facharbeiter, Hochschulabsolventen). Infolge der eintretenden Verluste an Humankapital können regionale Disparitäten verstärkt sowie regionale Wachstums- und damit Entwicklungschancen eingeschränkt werden.
5. Grenzüberschreitende Mobilität: Trotz der Abschaffung aller formalrechtlichen Mobilitätshemmnisse, d.h. der Einführung der vollständigen und ungehinderten Freizügigkeit als einer der Grundfreiheiten des gemeinsamen Marktes, arbeiten weniger als zwei Prozent der Bevölkerung der EU-Mitgliedsstaaten in einem anderen als ihrem Herkunftsland. Als Erklärungen anzuführen sind neben der Verfassung der nationalen Arbeitsmärkte, die z.T. durch hohe Arbeitslosenquoten gekennzeichnet sind, v.a. sprachliche und kulturelle Unterschiede. Derzeit noch ungeklärt ist das tatsächliche zu erwartende Ausmaß der Mobilität von Arbeitnehmern aus den neuen Mitgliedsländern Mittel- und Osteuropas in die alten Mitgliedsländer nach Ablauf der Übergangsfristen bzw. der vollständigen Umsetzung der Arbeitnehmerfreizügigkeit. Die Quote grenzüberschreitender Mobilität, die wesentlich niedriger ist als etwa die den USA, hat sich zwischen den alten EU-Mitgliedsländen im Zeitverlauf nur unwesentlich verändert; höher ist sie in grenznahen Regionen (Grenzgänger und Pendler). Folglich kann von einer „Europäisierung der Arbeitsmärkte“ nicht die Rede sein.
6. Schließlich ist ein Unterschied des rechtlichen Rahmens zu beachten: Zwischen den EU-Mitgliedsstaaten gilt das Grundrecht der Freizügigkeit. Für Drittstaaten gilt diese Regelung nicht, sondern das Aufenthaltsgesetz, welches bes. Regeln für hoch qualifizierte Arbeitnehmer formuliert. Insgesamt ist der Anteil der Ausländer an allen Beschäftigten recht gering.
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