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Arbeitsunfall
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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
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Betriebsunfall. 1. Begriff (im Sinn der gesetzlichen Unfallversicherung): Unfall, den ein Versicherter bei einer versicherten Tätigkeit erleidet (§ 8 SGB VII). Unfälle sind danach zeitlich begrenzte, von außen auf den Körper einwirkende Ereignisse, die zu einem Gesundheitsschaden oder zum Tod führen, außerdem die sog. Wegeunfälle (§ 8 Abs. 2 SGB VII).
2. Zur Abgrenzung von Arbeitsunfall zu nicht unfallversicherten Unfällen liegt eine umfangreiche Kasuistik der Rechtsprechung vor.
3. Durch den Arbeitsunfall wird die Leistungspflicht des Unfallversicherungsträgers ausgelöst.
Vgl. auch Haftung.
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