Arbeitsunfall
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Betriebsunfall. 1. Begriff (im Sinn der gesetzlichen Unfallversicherung): Unfall, den ein Versicherter bei einer versicherten Tätigkeit erleidet (§ 8 SGB VII). Unfälle sind danach zeitlich begrenzte, von außen auf den Körper einwirkende Ereignisse, die zu einem Gesundheitsschaden oder zum Tod führen, außerdem die sog. Wegeunfälle (§ 8 Abs. 2 SGB VII).
2. Zur Abgrenzung von Arbeitsunfall zu nicht unfallversicherten Unfällen liegt eine umfangreiche Kasuistik der Rechtsprechung vor.
3. Durch den Arbeitsunfall wird die Leistungspflicht des Unfallversicherungsträgers ausgelöst.
Vgl. auch Haftung.
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Anwartschaft Arbeitsentgelt Arbeitslose Arbeitsplatz Aussteuerung Bruttoarbeitsentgelt Entgelt Erwerbsminderung Invalidität Jugendhilfe Krankenversicherung Krankheit Sozialdaten Sozialleistungen Sozialversicherung Unfallversicherung Versicherungspflicht Versicherungsprinzip berufliche Fortbildung Äquivalenzprinzip
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Arbeitsunfall
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- Berufsförderung
- Berufskrankheit
- Betriebsunfall
- Eigenbauunternehmer
- Elternrente
- externe Kosten
- Fremdrentengesetz (FRG)
- Heilbehandlung
- Hinterbliebenenrenten
- Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE)
- Pflegefall
- Rente als vorläufige Entschädigung
- Teilrente
- Trunkenheit am Arbeitsplatz
- Unfallanzeige
- Verletztenrente
- Waisenbeihilfe
- Wegeunfall
- Witwenbeihilfe
Arbeitsunfall
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