Berufsförderung
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Bundesagentur für Arbeit (BA)
Leistungen zur Förderung der beruflichen Weiterbildung in Form der individuelle Förderung an Einzelpersonen zu deren beruflicher Ausbildung und Weiterbildung werden von der Bundesagentur für Arbeit erbracht, z.B. Berufsausbildungsbeihilfe (§§ 56 ff. SGB III) etc.
Gesetzliche Rentenversicherung
Leistungen, z.B. zur Rehabilitation (berufliche Rehabilitation) von Versicherten, deren Erwerbsfähigkeit wegen Krankheit erheblich gefährdet oder gemindert ist, wenn dadurch die Erwerbsfähigkeit wesentlich gebessert oder wiederhergestellt oder eine Erwerbsminderung abgewendet werden kann (§§ 9 ff. SGB VI). Bei Nichterfüllung der hierfür erforderlichen Wartezeit ist die Bundesagentur für Arbeit zuständig.
Gesetzliche Unfallversicherung
Leistungen im Rahmen der berufsfördernden Leistungen zur Rehabilitation, wenn ein Versicherter aufgrund eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit nicht mehr in der Lage ist, seinen Beruf auszuüben (vgl. § 35 SGB VII). Es werden Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben sowie in Werkstätten für behinderte Menschen erbracht.