Zitierfähige Version
- Revision von Arbeitsvermittlung vom 23.01.2023 - 17:15
- Revision von Arbeitsvermittlung vom 11.01.2021 - 15:36
- Revision von Arbeitsvermittlung vom 03.04.2020 - 17:22
- Revision von Arbeitsvermittlung vom 19.02.2018 - 16:32
- Revision von Arbeitsvermittlung vom 31.08.2017 - 16:30
- Revision von Arbeitsvermittlung vom 01.08.2017 - 17:20
- Revision von Arbeitsvermittlung vom 12.09.2016 - 10:58
- Revision von Arbeitsvermittlung vom 31.08.2015 - 11:34
- Revision von Arbeitsvermittlung vom 06.06.2014 - 10:44
- Revision von Arbeitsvermittlung vom 23.10.2013 - 09:56
- Revision von Arbeitsvermittlung vom 24.01.2013 - 11:49
- Revision von Arbeitsvermittlung vom 14.11.2012 - 14:11
- Revision von Arbeitsvermittlung vom 30.03.2011 - 12:01
- Revision von Arbeitsvermittlung vom 14.12.2010 - 09:21
- Revision von Arbeitsvermittlung vom 03.08.2010 - 14:52
- Revision von Arbeitsvermittlung vom 17.09.2009 - 13:19
- Revision von Arbeitsvermittlung vom 05.06.2009 - 13:48
Arbeitsvermittlung
Geprüftes Wissen
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
zuletzt besuchte Definitionen...
Stellenvermittlung; 1. Begriff: Tätigkeit, die darauf gerichtet ist, Arbeitsuchende mit Arbeitgebern zur Begründung von Ausbildungs- und Arbeitsverhältnissen zusammenzuführen.
2. Regelung: Die Arbeitsvermittlung ist eine der Hauptaufgaben der Bundesagentur für Arbeit bzw. der Agenturen für Arbeit. Ein Vermittlungsmonopol hat die Bundesagentur für Arbeit aber seit 1994 nicht mehr (§§ 35 ff. SGB III). Während private Arbeitsvermittler gewinnorientiert arbeiten, ist die Arbeits- und Ausbildungsvermittlung durch die Bundesagentur für Arbeit grundsätzlich eine unentgeltliche (§ 42 SGB III), wenngleich nicht kostenlose Leistung.
Anders: Arbeitnehmerüberlassung.
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon