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Architektenleistungsbild
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Architekten berechnen ihre Honorare seit dem Oktober 2009 nach Maßgabe vorab ermittelter Baukosten, d.h. das Honorar richtet sich im Grundsatz nach der sog. Kostenberechnung die im Rahmen der Entwurfsplanung erstellt wird.
Das Honorar eines Architekten setzt sich im sog. Architektenleistungsbild zusammen aus:
1. Grundlagenermittlung | Ermittlung der Grundlagen und Voraussetzungen, die zur Lösung der Bauaufgabe beitragen | 3 % des Honorars |
2. Vorplanung | Anfertigung von Entwürfen und Skizzen | 7 % des Honorars |
3. Entwurfsplanung | Erarbeiten der endgültigen Lösung der Planungsaufgabe mit der dazugehörenden Kostenberechnung | 11 % des Honorars |
4. Genehmigungsplanung | Erarbeiten und Einreichen der Vorlage für die erforderlichen Baugenehmigungen oder Zustimmungen | 6 % des Honorars |
5. Ausführungsplanung | Erarbeiten und Darstellung der ausführungsreifen Planung. Nach diesen Bauzeichnungen arbeiten die Handwerker | 25 % des Honorars |
6. Vorbereitung der Vergabe | Ermitteln der Massen und Aufstellen von Leistungsverzeichnissen, nach denen die Handwerker ihre Kostenvoranschläge einreichen | 10% des Honorars |
7. Mitwirkung bei der Vergabe | Ermitteln der Kosten und Mitwirkung bei der Auftragsvergabe, Vergleich der sich ergebenden Kostenanschläge mit der Kostenschätzung, Aufstellung eines Bauzeitplanes in Abstimmung mit den bauausführenden Firmen | 4 % des Honorars |
8. Bauüberwachung | Der Architekt überwacht die Bauausführung | 31 % des Honorars |
9. Objektbetreuung | Überwachung der Mängelbeseitigung | 3 % des Honorars |
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