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Architektenleistungsbild

Definition: Was ist "Architektenleistungsbild"?

Die Architektendienstleistungen sind in den sogenannten Leistungsphasen definiert und entstammen der Honorarordnung für Architekten (HOAI). Dabei ist jeder Leistungsphase ein Prozentsatz zugeordnet.  

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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Die Architektendienstleistungen sind in den sogenannten Leistungsphasen definiert und entstammen der Honorarordnung für Architekten (HOAI). Dabei ist jeder Leistungsphase ein Prozentsatz zugeordnet. Bezugsgröße sind die vorab ermittelten Baukosten, d.h. das Honorar richtet sich im Grundsatz nach der sog. Kostenberechnung die im Rahmen der Entwurfsplanung erstellt wird.

    Der Europäische Gerichtshof hat am 4.7.2019 entschieden, dass die verbindlichen Mindest- und Höchsthonorarsätze der HOAI gegen euopäisches Recht verstoßen. Mit der ersten Verordnung zur Änderung der HOAI hat der Gesetzgeber die Regelungen in der Weise geändert, dass die Honorare mit Wirkung vom 1.1.2021 für alle von der HOAI erfassten Leistungen künftig frei vereinbart werden können. Die Kalkulationsregeln bleiben unverändert.

    1. Grundlagenermittlung

    Ermittlung der Grundlagen und Voraussetzungen, die zur Lösung der Bauaufgabe beitragen

    2 % des Honorars

    2. Vorplanung

    Anfertigung von Entwürfen und Skizzen

    7 % des Honorars

    3. Entwurfsplanung

    Erarbeiten der endgültigen Lösung der Planungsaufgabe mit der dazugehörenden Kostenberechnung

    15 % des Honorars

    4. Genehmigungsplanung

    Erarbeiten und Einreichen der Vorlage für die erforderlichen Baugenehmigungen oder Zustimmungen

    3 % des Honorars

    5. Ausführungsplanung

    Erarbeiten und Darstellung der ausführungsreifen Planung. Nach diesen Bauzeichnungen arbeiten die Handwerker

    25 % des Honorars

    6. Vorbereitung der Vergabe

    Ermitteln der Massen und Aufstellen von Leistungsverzeichnissen, nach denen die Handwerker ihre Kostenvoranschläge einreichen

    10% des Honorars

    7. Mitwirkung bei der Vergabe

    Ermitteln der Kosten und Mitwirkung bei der Auftragsvergabe, Vergleich der sich ergebenden Kostenanschläge mit der Kostenschätzung, Aufstellung eines Bauzeitplanes in Abstimmung mit den bauausführenden Firmen

    4 % des Honorars

    8. Bauüberwachung

    Der Architekt überwacht die Bauausführung

    32 % des Honorars

    9. Objektbetreuung

    Überwachung der Mängelbeseitigung

    2 % des Honorars

     

     

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