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Architektenleistungsbild

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Architekten berechnen ihre Honorare seit dem Oktober 2009 nach Maßgabe vorab ermittelter Baukosten, d.h. das Honorar richtet sich im Grundsatz nach der sog. Kostenberechnung die im Rahmen der Entwurfsplanung erstellt wird.

    Das Honorar eines Architekten setzt sich im sog. Architektenleistungsbild zusammen aus:

    1. Grundlagenermittlung

    Ermittlung der Grundlagen und Voraussetzungen, die zur Lösung der Bauaufgabe beitragen

    3 % des Honorars

    2. Vorplanung

    Anfertigung von Entwürfen und Skizzen

    7 % des Honorars

    3. Entwurfsplanung

    Erarbeiten der endgültigen Lösung der Planungsaufgabe mit der dazugehörenden Kostenberechnung

    11 % des Honorars

    4. Genehmigungsplanung

    Erarbeiten und Einreichen der Vorlage für die erforderlichen Baugenehmigungen oder Zustimmungen

    6 % des Honorars

    5. Ausführungsplanung

    Erarbeiten und Darstellung der ausführungsreifen Planung. Nach diesen Bauzeichnungen arbeiten die Handwerker

    25 % des Honorars

    6. Vorbereitung der Vergabe

    Ermitteln der Massen und Aufstellen von Leistungsverzeichnissen, nach denen die Handwerker ihre Kostenvoranschläge einreichen

    10% des Honorars

    7. Mitwirkung bei der Vergabe

    Ermitteln der Kosten und Mitwirkung bei der Auftragsvergabe, Vergleich der sich ergebenden Kostenanschläge mit der Kostenschätzung, Aufstellung eines Bauzeitplanes in Abstimmung mit den bauausführenden Firmen

    4 % des Honorars

    8. Bauüberwachung

    Der Architekt überwacht die Bauausführung

    31 % des Honorars

    9. Objektbetreuung

    Überwachung der Mängelbeseitigung

    3 % des Honorars

     

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      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

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