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ATLAS

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Abk. für Automatisiertes Tarif- und Lokales Zoll-Abwicklungs-System. Internes Informatikverfahren der dt. Zollverwaltung auf der Grundlage von Art. 6 UZK. Mit ATLAS werden schriftliche Zollanmeldungen und Verwaltungsakte (z.B. Einfuhrabgabenbescheide, Versandanmeldungen, Ausfuhranmeldungen, Bewilligungen) durch elektronische Nachrichten ersetzt. Dadurch wird die Zollabfertigung und Zollsachbearbeitung automatisiert, vereinfacht und beschleunigt. Sämtliche Dienststellen der dt. Zollverwaltung sind mit den für ihre Aufgabenbereiche erforderlichen ATLAS-Fachverfahren ausgestattet. Die Anmeldedaten werden an zentraler Stelle archiviert und der Zentralstelle für Risikoanalyse (Zoll), den Prüfungsdiensten, Zollfahndungsämtern und Landesfinanzverwaltungen zur Verfügung gestellt. Die Abgabe von Versandanmeldungen und Ausfuhranmeldungen ist mit ATLAS verpflichtend eingeführt worden. Einfuhranmeldungen müssen grundsätzlich seit Mai 2016 verpflichtend mit ATLAS abgegeben werden, da der Unionszollkodex die elektronische Zollanmeldung als Regelanmeldung einführt. Übergangsregelungen gelten bis Ende 2025. Internetzollanmeldungen sind in Deutschland für die Einfuhr, die Ausfuhr und den Versand geschaffen worden, um einfache Eingaben für kleine und mittlere Unternehmen sowie Privatpersonen zu ermöglichen. In anderen Mitgliedstaaten der EU werden von den nationalen Zollverwaltungen andere IT-Verfahren eingeführt und gepflegt.

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      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

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