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Aufsichtsbehörde
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1. Begriff: Aus dem Begriff „Behörde“ geht bereits hervor, dass es sich um eine staatliche Einrichtung handelt. Aufsicht muss indessen nicht unbedingt von staatlichen Einrichtungen wahrgenommen werden. Auch eine Aufsicht durch Selbstregulierung ist vorstellbar. So ist eine der ältesten Versicherungsmärkte, Lloyd’s of London, erst vor relativ kurzer Zeit der im Vereinigten Königreich bestehenden üblichen Aufsicht unterworfen worden, weil die Selbstregulierungsmechanismen bei Lloyd’s versagt hatten. Denkbar wäre es auch, einer privaten juristischen Person die Aufgaben der Aufsicht zu übertragen. Bspw. ist im Vereinigten Königreich die Financial Supervisory Authority (FSA) ein Verein, dem die Aufgaben der Finanzaufsicht gegeben wurden.
2. Bundes- und Landesaufsicht: In Deutschland teilen sich der Bund und die Länder die Aufsicht (§§ 146 ff. VAG). Der Bund ist grundsätzlich für die Aufsicht über alle privaten Versicherungsunternehmen und Pensionsfonds zuständig, die im Bundesgebiet ihren Sitz, eine Niederlassung oder eine Geschäftsstelle haben oder auf andere Weise das Versicherungsgeschäft betreiben. Der Bund ist ferner für die öffentlich-rechtlichen Wettbewerbsunternehmen zuständig, die über den Bereich eines Landes hinaus tätig sind. Die Länder beaufsichtigen dagegen originär die öffentlich-rechtlichen Unternehmen, die nur auf ihrem Gebiet tätig sind; diese Regelung hat viel von ihrer ursprünglichen Bedeutung verloren, da die meisten früher öffentlich-rechtlichen Versicherungsunternehmen heute privatrechtlich organisiert sind. Der Bund kann aber die Aufsicht über private Versicherungsunternehmen von geringerer wirtschaftlicher Bedeutung sowie über Pensionsfonds oder öffentlich-rechtliche Wettbewerbsunternehmen auf die zuständigen Landesbehörden mit Zustimmung der Landesregierungen übertragen. Das ist in der Vergangenheit, insbesondere in Bezug auf die kleinen Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit (VVaG), häufig geschehen. Dadurch ist die Anzahl der unter Landesaufsicht stehenden Versicherer wesentlich größer als die der unter Bundesaufsicht stehenden. Die wirtschaftliche Bedeutung der unter Bundesaufsicht stehenden Versicherer ist jedoch ungleich höher; deren Prämienaufkommen liegt bei weit über 90 Prozent des Gesamtprämienvolumens. Die Bundesaufsicht wird durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) wahrgenommen, die Landesaufsicht durch die jeweils zuständigen Landesministerien.
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