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Ausfallforderung

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Forderung eines absonderungsberechtigten Gläubigers im Insolvenzverfahren, die verbleibt, wenn der übrige Teil durch Verwertung einer Sicherheit befriedigt und damit erloschen ist. Wegen der Behandlung der Ausfallforderung vgl. Absonderung.

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