Direkt zum Inhalt

Ausführungsgeschäft

Geprüftes Wissen

GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

zuletzt besuchte Definitionen...

    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Beim Kommissionsgeschäft das vom Kommissionär mit einem Dritten abgeschlossene Rechtsgeschäft zur Ausführung der Kommission. Beim Ausführungsgeschäft sind nur Kommissionäre und Dritter Vertragspartner. Der Kommissionär muss aber den Erfolg aus dem Ausführungsgeschäft in vollem Umfang dem Kommittenten gutbringen (§ 384 II HGB).

    GEPRÜFTES WISSEN
    Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
    Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
    Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

    zuletzt besuchte Definitionen...

      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

      Bücher auf springer.com