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Revision von Ausfuhrkosten vom 05.06.2009 - 12:59
Ausfuhrkosten
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
zusammenfassende Bezeichnung für Ausfuhr-, Einfuhrzölle (des Abnehmerlandes) und andere beim Absatz von Waren ins Ausland anfallende Kosten.
In der Kostenrechnung zu verrechnen als Kostenträgereinzelkosten bzw. -gruppenkosten (Einzelkosten).
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