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Ausfuhrkreditversicherung

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Exportkreditversicherung; Versicherung gegen Verluste aus Ausfuhrgeschäften bei Kreditverkäufen. Privatwirtschaftliche Versicherungen begrenzen die Deckung i.Allg. auf das Delkredererisiko (ohne Übernahme der politischen Risiken); Selbstbeteiligung des Versicherten im Schadenfall.

    Ausfuhrkreditversicherung des Bundes: Exportkreditgarantien des Bundes.

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