Direkt zum Inhalt

Ausfuhrkreditversicherung

Geprüftes Wissen

GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

zuletzt besuchte Definitionen...

    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Exportkreditversicherung. Versicherung gegen Verluste aus Ausfuhrgeschäften bei Kreditverkäufen. Typischerweise mit Selbstbeteiligung des Versicherten im Schadenfall. Sichert das Ausfallrisiko von Forderungen aus Warenlieferungen sowie Dienst- und Werkleistungen mit kurzen Laufzeiten gegenüber ausländischen gewerblichen Kunden ab. Die Kreditversicherer bieten Versicherungsschutz für Exportgeschäfte überwiegend in Länder der OECD an. Zunehmend wird auch Versicherungsschutz gegen politische Risiken angeboten. Die Ausfuhrkreditversicherung ist vertraglich als revolvierende Deckung mit Pauschaldeckung und benannter Versicherung ausgestaltet und ist als laufende Versicherung i.S.d. §§ 53 ff. VVG einzuordnen. Sie wird teilweise als separate Police, teilweise als Bestandteil der Warenkreditversicherung angeboten.

    GEPRÜFTES WISSEN
    Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
    Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
    Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

    zuletzt besuchte Definitionen...

      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

      Bücher auf springer.com