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Ausfuhrkreditversicherung
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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
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Exportkreditversicherung. Versicherung gegen Verluste aus Ausfuhrgeschäften bei Kreditverkäufen. Typischerweise mit Selbstbeteiligung des Versicherten im Schadenfall. Sichert das Ausfallrisiko von Forderungen aus Warenlieferungen sowie Dienst- und Werkleistungen mit kurzen Laufzeiten gegenüber ausländischen gewerblichen Kunden ab. Die Kreditversicherer bieten Versicherungsschutz für Exportgeschäfte überwiegend in Länder der OECD an. Zunehmend wird auch Versicherungsschutz gegen politische Risiken angeboten. Die Ausfuhrkreditversicherung ist vertraglich als revolvierende Deckung mit Pauschaldeckung und benannter Versicherung ausgestaltet und ist als laufende Versicherung i.S.d. §§ 53 ff. VVG einzuordnen. Sie wird teilweise als separate Police, teilweise als Bestandteil der Warenkreditversicherung angeboten.
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