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Ausfuhrprämie

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Exportprämie; Vergütung bei der Ausfuhr bestimmter Waren; kann vom Staat oder von privaten Vereinigungen (Syndikaten) gewährt werden.

    1. Offene Ausfuhrprämien sind relativ selten, da sie Dumping-Charakter haben und das Ausland leicht zu Gegenmaßnahmen anreizen.

    2. Häufiger sind versteckte Ausfuhrprämien in Form von Zollrückvergütungen, Vorzugstarifen auf den Verkehrsmitteln, Steuerherabsetzungen etc. Auch der Devisenbonus stellt eine Art Ausfuhrprämie dar.

    Vgl. auch Ausfuhrerstattung.

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