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Ausgleichsgesetz der Planung
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1. Begriff: Regel zur Berücksichtigung der Interdependenzen zwischen einzelnen Teilplänen und Beseitigung auftretender Diskrepanzen.
2. Merkmale: Bestimmend für eine integrierte Gesamtplanung ist der schwächste Teilbereich (Minimumsektor, Engpassbereich), der z.B. in der Leistungserstellung, -verwertung oder im Finanzbereich liegen kann. Der Minimumsektor kann wechseln, so dass eine entsprechende Änderung der Planung erforderlich wird. Kurzfristig lässt sich der Minimumsektor nicht beseitigen, langfristig wird versucht, den Engpassbereich auf das Niveau der anderen Teilbereiche, z.B. durch Erweiterungsinvestitionen, einzuregulieren.
Vgl. auch Plankoordination, Unternehmensplanung.
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