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Auskunft zur Güterliste

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    wird vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) in Eschborn erteilt. In bestimmten Fällen kann dort auch eine Auskunft zur Güterliste gegeben werden. Es handelt sich um die Bestätigung, dass die Ware gemäß Ausfuhrliste nicht genehmigungspflichtig ist.

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