Zitierfähige Version
- Revision von Auskunftserteilung durch Akteneinsicht vom 15.11.2012 - 13:48
- Revision von Auskunftserteilung durch Akteneinsicht vom 15.11.2012 - 13:48
- Revision von Auskunftserteilung vom 27.07.2012 - 11:38
- Revision von Auskunftserteilung vom 04.04.2011 - 14:06
- Revision von Auskunftserteilung vom 03.03.2010 - 07:56
- Revision von Auskunftserteilung vom 22.01.2010 - 11:56
Auskunftserteilung
Geprüftes Wissen
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
zuletzt besuchte Definitionen...
Akteneinsicht; da es nicht ohne weiteres möglich ist, alle für die Beurteilung eines Grundstücks oder einer Immobilie notwendigen Auskünfte und Akteneinsichtnahmen zu erhalten, ist es zweckmäßig, sich vom Kunden eine Einverständniserklärung geben zu lassen. Wird das Gutachten von einem externen Gutachter erstellt, muss die Auskunftserteilung auf ihn ausgedehnt werden: Akteneinsicht in das Altlastenkataster, Akteneinsicht in das Baulastenverzeichnis, Akteneinsicht in die Bauakte, Akteneinsicht in das Grundbuch.
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon