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ausländischer Abnehmer

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    1. Begriff des Umsatzsteuerrechts. Als ausländischer Abnehmer gilt: ein Abnehmer, der seinen Wohnort oder Sitz im Ausland hat (§ 6 UStG); eine ausländische Zweigniederlassung eines Unternehmers, der seinen Sitz im Inland hat, wenn sie das Umsatzgeschäft im eigenen Namen abgeschlossen hat.

    2. Umsatzsteuerliche Bedeutung: Ob eine Ware an einen in- oder ausländischen Abnehmer verkauft worden ist, spielt bei der Frage, ob ein Exportumsatz steuerfrei sein wird, dann eine Rolle, wenn der Unternehmer die Ware nicht selbst ins Ausland befördert oder versendet, sondern der Abnehmer die Ware abholen kommt. Lieferungen an einen ausländischen Abnehmer sind dann, sofern weitere Voraussetzungen erfüllt sind (Ausfuhrlieferungen), steuerfrei (§ 6 I Nr.2 UStG), Lieferungen an inländische Abnehmer dagegen nicht.

    Entsprechendes gilt für ausländische Auftraggeber bei Lohnveredelungen an Gegenständen der Ausfuhr (§ 7 II UStG).

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