Zitierfähige Version
- Revision von Auslandsscheck vom 19.02.2018 - 15:06
- Revision von Auslandsscheck vom 27.09.2017 - 15:17
- Revision von Auslandsscheck vom 08.02.2013 - 14:07
- Revision von Auslandsscheck vom 30.01.2013 - 10:23
- Revision von Auslandsscheck vom 12.01.2011 - 08:13
- Revision von Auslandsscheck vom 30.09.2009 - 09:14
- Revision von Auslandsscheck vom 17.09.2009 - 13:20
- Revision von Auslandsscheck vom 01.06.2008 - 12:24
Auslandsscheck
Geprüftes Wissen
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
zuletzt besuchte Definitionen...
Scheck, der von Gebietsfremden oder Gebietsansässigen auf ausländische Kreditinstitute gezogen und an Gebietsansässige begeben wird. Dazu zählen auf ausländische Währung laufende Schecks (Fremdwährungsschecks, Art. 36 SchG), die auf ein Kreditinstitut im Ausland gezogen sind. Fremdwährungsschecks, die auf inländische Kreditinstitute gezogen sind, werden auch im Auslandsscheckeinzug eingezogen. Auslandsschecks können angekauft (Eingang-vorbehalten-(E.v.-)Gutschrift) oder zum Inkasso übernommen und nach Eingang des Gegenwertes gutgeschrieben werden. Fremdwährungsschecks zur Gutschrift in Euro werden zum Sichtkurs (Scheckankaufskurs) umgerechnet. Der im Vergleich zum Devisenkassakurs ungünstigere Sichtkurs gleicht den Zinsverlust des ankaufenden Kreditinstituts zwischen sofortiger Scheckgutschrift und späterer Deckungsanschaffung durch die bezogene Bank sowie anteilig das Kostenrisiko bei Nichteinlösung aus.
Vgl. auch Bank-Orderscheck.
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon