Bank-Orderscheck
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Scheck, der von einer Bank im Inland auf deren Korrespondenzbank im Ausland in Fremdwährung gezogen und dem Auftraggeber (Zahlungspflichtigen) gegen Belastung des Gegenwertes durch seine Hausbank für Zahlungen an Gebietsfremde überlassen wird. Der Scheck kann wahlweise auch direkt an den Zahlungsempfänger oder dessen Hausbank übersandt werden.
Vgl. auch Auslandsscheck.
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