Direkt zum Inhalt

Bankscheck

GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

zuletzt besuchte Definitionen...

    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Aussteller eines Bankschecks ist (im Gegensatz zum Privatscheck) stets ein Kreditinstitut. Bankschecks, die vorwiegend im Auslandszahlungsverkehr vorkommen, werden von den Banken im Auftrag der Zahlungspflichtigen (der Importeure) ausgestellt und häufig in deren Auftrag auch an den Scheckempfänger versandt. Die Kontobelastung des zahlungspflichtigen Importeurs erfolgt im Zeitpunkt der Scheckausstellung, d.h. der Importeur profitiert nicht von den Post- und Verrechnungslaufzeiten. Im Vergleich zum Privatscheck umfasst der Bankscheck für den Scheckempfänger ein höheres Maß an Sicherheit; er ist jedoch nicht mit einer Bankgarantie gleichzusetzen.

    Vgl. auch Auslandsscheck.

    Mit Ihrer Auswahl die Relevanz der Werbung verbessern und dadurch dieses kostenfreie Angebot refinanzieren: Weitere Informationen

    Mindmap "Bankscheck"

    Hilfe zu diesem Feature
    Mindmap Bankscheck Quelle: https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/bankscheck-28209 node28209 Bankscheck node27573 Auslandsscheck node28209->node27573 node45546 Privatscheck node28209->node45546 node42538 Scheck node27573->node42538 node30399 Bank-Orderscheck node27573->node30399 node45385 Sichtkurs node45385->node27573 node45546->node27573
    Mindmap Bankscheck Quelle: https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/bankscheck-28209 node28209 Bankscheck node27573 Auslandsscheck node28209->node27573 node45546 Privatscheck node28209->node45546

    News SpringerProfessional.de

    Literaturhinweise SpringerProfessional.de

    Bücher auf springer.com

    Sachgebiete