Privatscheck
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Form des Auslandsscheck. Die Bezeichnung Privatscheck besagt, dass dieser Scheck von einer Privatperson oder von einem Unternehmen o.Ä., nicht aber von einer Bank ausgestellt ist. Der Aussteller eines Privatschecks profitiert im Auslandszahlungsverkehr von den langen Post- und Verrechnungslaufzeiten, weil sein Konto erst bei Vorkommen des Privatschecks bei der bezogenen Bank belastet wird.
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