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Revision von Auslobung vom 28.02.2013 - 15:00
Auslobung
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
öffentliches Versprechen einer Belohnung für die Vornahme einer Handlung, bes. die Herbeiführung eines Erfolgs (§ 657 BGB).
Bes. Art der Auslobung: Preisausschreiben.
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