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Auslobung

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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    öffentliches Versprechen einer Belohnung für die Vornahme einer Handlung, bes. die Herbeiführung eines Erfolgs (§ 657 BGB).

    Bes. Art der Auslobung: Preisausschreiben.

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      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

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