Zitierfähige Version
- Revision von Außengroßhandel vom 19.02.2018 - 15:05
- Revision von Außengroßhandel vom 08.02.2013 - 12:29
- Revision von Außengroßhandel vom 12.01.2011 - 08:13
- Revision von Außengroßhandel vom 02.12.2009 - 15:23
- Revision von Außengroßhandel vom 17.09.2009 - 13:20
- Revision von Außengroßhandel vom 30.04.2008 - 13:08
Außengroßhandel
Geprüftes Wissen
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
zuletzt besuchte Definitionen...
Zweig des Großhandels, der seine Geschäfte mit dem Ausland tätigt.
1. Funktionaler A.: Großhandelsgeschäfte, bei denen die Ware eine Grenze passiert; lediglich einer der Vertragspartner muss seinen Sitz im Ausland haben.
2. Institutionaler A.: Großhandelsbetriebe, die ausschließlich oder überwiegend A. betreiben: Ausfuhrgroßhändler exportieren (Exporthandel), Importgroßhändler importieren Waren (Importhandel). Transithändler bringen Waren in- oder ausländischer Herkunft durch ein Land in ein drittes. A. kann länder- oder produktorientiert sein.
Gegensatz: Binnengroßhandel.
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon