Großhandel
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Begriff des Handels in zwei Ausprägungen:
(1) Institutionelle Interpretation: Der Warenabsatz durch Großhandelsunternehmungen.
(2) Funktionale Interpretation: Absatz von Waren und sonstigen Leistungen an Wiederverkäufer, Weiterverarbeiter, gewerbliche Verwerter (inkl. Entsorger) oder Großverbraucher.
Beispiel: Rohstoffhandel, gleichgültig, wer diese Tätigkeit ausübt.
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