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Großhandel

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Begriff des Handels in zwei Ausprägungen:
    (1) Institutionelle Interpretation: Der Warenabsatz durch Großhandelsunternehmungen.
    (2) Funktionale Interpretation: Absatz von Waren und sonstigen Leistungen an Wiederverkäufer, Weiterverarbeiter, gewerbliche Verwerter (inkl. Entsorger) oder Großverbraucher.

    Beispiel: Rohstoffhandel, gleichgültig, wer diese Tätigkeit ausübt.

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