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Außenwirtschaftsrecht

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    1. Begriff: zusammenfassende Bezeichnung für die Rechtsvorschriften, welche die Wirtschaftsvorgänge, die über die Grenzen einer Volkswirtschaft hinausgreifen, betreffen.

    Grundlagen des deutschen Außenwirtschaftsrechts sind das Außenwirtschaftsgesetz (AWG) und die Außenwirtschaftsverordnung (AWV). Das 1961 in Kraft getretene deutsche Außenwirtschaftsrecht beruht auf dem Grundsatz, dass alle Geschäfte mit dem Ausland zulässig sind, soweit nicht ausdrücklich Beschränkungen angeordnet sind.

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