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- Revision von Außenwirtschaftsrecht vom 08.07.2009 - 11:30
- Revision von Außenwirtschaftsrecht vom 06.05.2010 - 10:36
- Revision von Außenwirtschaftsrecht vom 03.08.2010 - 08:31
- Revision von Außenwirtschaftsrecht vom 14.01.2013 - 15:34
- Revision von Außenwirtschaftsrecht vom 29.08.2014 - 08:50
- Revision von Außenwirtschaftsrecht vom 22.11.2017 - 10:55
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Außenwirtschaftsrecht
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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
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Begriff: zusammenfassende Bezeichnung für die Rechtsvorschriften, welche die Wirtschaftsvorgänge, die über die Grenzen einer Volkswirtschaft hinausgreifen, betreffen.
Grundlagen des dt. Außenwirtschaftsrechts sind das Außenwirtschaftsgesetz (AWG) und die Außenwirtschaftsverordnung (AWV). Das 1961 in Kraft getretene dt. Außenwirtschaftsrecht beruht auf dem Grundsatz, dass alle Geschäfte mit dem Ausland zulässig sind, soweit nicht ausdrücklich Beschränkungen angeordnet sind (§ 1 S. 1 AWG, Außenwirtschaftsfreiheit). Das dt. Außenwirtschaftsrecht ist mit Wirkung vom 1.9.2013 umfassend neugefasst und novelliert worden (Gesetz zur Modernisierung des Außenwirtschaftsrechts v. 6.6.2013, BGBl. I 1482).
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