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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    umgangssprachlicher Begriff für nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel, deren Kosten nicht mehr von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen werden, auch wenn sie von einem Vertragsarzt verordnet worden sind. Ausnahmen gelten für bestimmte versicherte Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahrs (§ 34 Abs. 1 Satz 5 SGB V).

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