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Bandbreite
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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
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1. Devisengeschäft: i.d.R. im Zusammenhang mit flexiblen (managed floating; begrenzt flexiblen) Wechselkursen verwendeter Begriff, z.B. im früheren Europäischen Währungssystem - dem heutigen EWS II, an dem alle Länder mit Ausnahmegenehmigung mindestens zwei Jahre vor der Prüfung teilzunehmen haben (vgl. Stabilitäts- und Konvergenzkriterien von Maastricht). Die Bandbreite bezeichnet die zulässige Abweichung der Devisenkassakurse (Marktkurse) von einem vertraglich vereinbarten Leitkurs. Bei drohender Überschreitung der Bandbreite sind die beteiligten Notenbanken zu Interventionen verpflichtet (Interventionspflicht).
Vgl. auch Zielzonen-System.
2. Informatik: max. Datenübermittlungsrate zwischen Teilen eines Computernetzwerkes gemessen in „Bits per Second” (bps).
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