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Bankakzept
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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Wechsel, der im Rahmen eines Akzeptkredits von einem erstklassigen Kunden auf eine Bank (bzw. Kreditinstitut) gezogen wurde und den diese akzeptiert hat.
Die Bank wird damit der Bezogene aus dem Wechselgeschäft und ist damit verpflichtet, an den Begünstigten (z.B. ein Lieferant des Kunden) bei Fälligkeit zu zahlen. Der Bankkunde erhält somit von der Bank einen Kredit. Bankakzepte werden v.a. im Außenhandel zur Finanzierung von Importgeschäften verwendet. Bankakzepte können aber auch als Zahlungsmittel zur Begleichung von Verbindlichkeiten im Inland oder als Kreditmittel zur Beschaffung von liquiden Mitteln (Finanzakzept) eingesetzt werden. Diese beiden Möglichkeiten haben jedoch in der Praxis kaum noch Bedeutung.
Die Bank wird damit der Bezogene aus dem Wechselgeschäft und ist damit verpflichtet, an den Begünstigten (z.B. ein Lieferant des Kunden) bei Fälligkeit zu zahlen. Der Bankkunde erhält somit von der Bank einen Kredit. Bankakzepte werden v.a. im Außenhandel zur Finanzierung von Importgeschäften verwendet. Bankakzepte können aber auch als Zahlungsmittel zur Begleichung von Verbindlichkeiten im Inland oder als Kreditmittel zur Beschaffung von liquiden Mitteln (Finanzakzept) eingesetzt werden. Diese beiden Möglichkeiten haben jedoch in der Praxis kaum noch Bedeutung.
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