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Bankakzept

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    1. Von einem erstklassigen Kunden auf eine Bank im Rahmen eines Akzeptkredits gezogener Wechsel. Ein Kunde des Kreditinstituts ist Aussteller des Wechsels und Schuldner des Kreditinstituts. Die entstandenen Bankakzepte werden im Regelfall direkt bei der Akzeptbank diskontiert (Diskont), so dass sich an das Kreditleih- (Kreditleihe) unmittelbar ein Geldleihgeschäft (Geldleihe) anschließt. Bankakzepte können aber auch bei einer anderen Bank zum Diskont eingereicht oder an einen Gläubiger weitergereicht werden.

    2. Ein zur Deckung des eigenen Finanzierungsbedarfs gegebener Wechsel seitens einer Bank wird auch als Finanzakzept bezeichnet.

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