Kreditleihe
Übersicht
zuletzt besuchte Definitionen...
Ausführliche Definition im Online-Lexikon
1. Begriff: Kreditgeschäft, bei dem die Bank oder Sparkasse dem Kunden ihre eigene Kreditwürdigkeit zur Verfügung stellt. Durch die Kreditleihe werden die Mittel der Bank nur beansprucht, wenn der Kunde seinen Verpflichtungen nicht nachkommt.
2. Arten: Avalkredit, Akzeptkredit, Rembourskredit (Remboursgeschäft).
Gegensatz: Geldleihe.
Zur Zeit keine Literaturhinweise/ Weblinks der Autoren verfügbar.